„Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasser-Installation in der Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen (z.B. in Kindergärten) oder gewerblichen (z.B. bei Vermietung von Wohnungen) Tätigkeit abgegeben wird und
● die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthält und
● die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt (also nicht das Handwaschbecken in der Toilette des Restaurants).“
- Zitat aus der aktuellen TrinkwV -
Für öffentliche Einrichtungen gilt i.d.R. ein Routineuntersuchungsintervall von 1 Jahr; bei anderen, gewerblichen Anlagen wird alle 3 Jahre eine Legionellenuntersuchung fällig. Häufigere Eigenkontrollen sind natürlich jederzeit möglich und erhöhen die Sicherheit der Anlagen.
Dies ändert sich natürlich, wenn Legionellen gefunden werden oder erst recht, wenn der technische Maßnahmenwert von 100 KBE / 100 ml Trinkwasser überschritten wurde. In letzterem Fall liegt ein meldepflichtiger Fall vor und das Gesundheitsamt bestimmt das weitere Vorgehen.
Das SGM Hygienelabor steht Ihnen bei den Pflichtuntersuchungen auf Legionellen laut TrinkwV stehts zur Seite. Über uns bekommen Sie kostenlose Informationen und Beratung.
Auf Ihren Wunsch führen wir die nach TrinkwV geforderte Pflichtuntersuchung auf Legionellen durch.
Für diese Untersuchung sind wir von der DAkkS akkreditiert und zugelassen. Wir kümmern uns mit höchster Professionalität um einen Reibungslosen Ablauf der Probennahme, Testung und Auswertung. Anschließend erhalten sie von uns einen der DIN entsprechenden Ergebnisbericht.