


Was die Trinkwasserverordnung bezweckt
Für die systemische Legionellenuntersuchung nach § 31 TrinkwV gilt unter anderem: Die dort genannten Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein; Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Untersuchungspflicht ausgenommen.
Zu den benannten „Großanlagen“ zählen gemäß TrinkwV Anlagen mit einem Speicher-Trinkwassererwärmer (z.B. Warmwasser-Boiler) oder mit zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer, wenn diese ein Wasservolumen von über 400 Litern aufnehmen können oder einem Inhalt von über 3 Litern in mindestens einer Steigleitung zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers (z.B. Brennereinheit) und einer Entnahmestelle, wie z.B. der entferntesten Dusche (gerechnet ohne den Inhalt einer Zirkulationsleitung). Während das Fassungsvolumen von Warmwasserspeichen meist bekannt ist, gibt es oft Unklarheiten bzgl. der 3-Liter-Regel. Ob eine Anlage darunter fällt, ist z.B. davon abhängig, welcher Rohrleitungs-Innendurchmesser vorliegt. Die besagten 3 Liter sind beispielsweise in folgenden Rohrlängen enthalten (orientierend):
| ½ Zoll Rohr (DN 15) | > 15 m |
| ¾Zoll Rohr (DN 20) | > 8, 1 m |
| 1 Zoll Rohr (DN 25) | > 5,2 m |
| 1 ½ Zoll Rohr (DN 40) | > 2, 2 m |
| 2 Zoll Rohr (DN 50) | > 1,4 m |
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Wir als akkreditiertes Labor beraten Sie gerne kostenlos und individuell für Ihre Einrichtung.

Das SGM Hygienelabor steht Ihnen bei allen Untersuchungen stets zur Seite. Über uns bekommen Sie kostenlose Informationen und Beratung.


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Legionellen (Legionella spp.) sind widerstandsfähige Bakterien, die sich natürlicherweise im Wasser
befinden. Legionellen vermehren sich am besten bei Temperaturen zwischen 25°C und 45°C. Unterhalb
von 20°C vermehren sie sich kaum; oberhalb von 60°C beginnen sie abzusterben. Sie bevorzugen das
Leben in Biofilmen, vergesellschaftet mit anderen Bakterien, Pilzen und Amöben.

Wie kommen Legionellen ins Trinkwasser?
Trinkwasser ist nicht keimfrei! So gelangen auch Legionellen über das Trinkwassernetz in geringer
Menge (ca. 1 KBE / Liter) in die Wasserleitungen von praktisch jedem Gebäude. Problematisch wird es,
wenn sie sich dort zu hohen Keimzahlen vermehren.
Begünstigt durch zu niedrige Warmwasser-Temperaturen, Ablagerungen und Beläge in Rohrleitungen,
Stagnation von Wasser und eine „nicht bestimmungsgemäße“ Nutzung (Wenig- oder Nichtnutzung)
der Installation können sich Legionellen explosionsartig vermehren und zum Gesundheitsrisiko
werden.
Wie machen Legionellen krank?
Legionellen infizieren unsere Atemwege über Aerosole. Diese winzigen Wassertröpfchen können beim
Duschen, in Sprudelbädern, Whirlpools, Schwimmbädern, durch Klimageräte, Luftbefeuchter,
Kühltürme etc. entstehen.
Legionellen können insbesondere über eingeatmete wasserhaltige Aerosole Erkrankungen wie das Pontiac-Fieber oder eine Legionärskrankheit verursachen. Ein erhöhtes Risiko besteht vor allem für ältere, immungeschwächte und chronisch erkrankte Personen.
Legionellen lösen das Pontiac-Fieber oder die Legionärskrankheit aus. Letztere ist von einer sehr
schweren Lungenentzündung begleitet und führt in bis zu 15% der Fälle zum Tod (v.a. bei älteren und
immungeschwächten Personen).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt. Die Aufnahme von Legionellen durch
Trinken macht nicht krank.
Für gewerbliche und öffentliche Einrichtungen bestehen Untersuchungspflichten gemäß
Infektionsschutzgesetz bzw. Trinkwasserverordnung.


Legionellenprüfungen nach TrinkwV dürfen ausschließlich von hierfür zugelassenen
Untersuchungsstellen durchgeführt werden (§40 TrinkwV).
Wir sind für die Probenahme und Untersuchung auf Legionellen akkreditiert und zugelassen (DIN EN ISO 19458:2006-12, DIN EN ISO 11731:2019-03, UBA-Empfehlung vom Dezember 2018, ergänzt am 09.12.22)

Die Probenahme
ist Teil der Untersuchung und erfolgt durch unsere zertifizierten Probenehmerinnen oder
Probennehmer gemäß DIN EN ISO 19458, Tabelle 1, Zweck b).
Vorgeschrieben sind mehrere Probenahmestellen, die die hygienischen Verhältnisse im
Verteilersystem des Gebäudes widerspiegeln müssen (DVGW-Arbeitsblatt 551):
Der Prüfbericht
wird nach Abschluss der Untersuchung (die Bebrütungsdauer beträgt 10 Tage) erstellt und per E-Mail
verschickt.
Der technische Maßnahmenwert
für Legionellen ist in der TrinkwV mit 100 KBE/100 ml festgelegt. Bereits bei Erreichen dieses Werts
bestehen Handlungspflichten nach §51 TrinkwV (z.B. Klärung der Ursachen, Risikoabschätzung,
Durchführung von Maßnahmen) sowie die Meldepflicht nach § 53 (1). Ordnet das Gesundheitsamt
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an, ergeben sich zusätzlich Informationspflichten für Verbraucher
nach § 52 TrinkwV.
Die Meldung an das Gesundheitsamt
aufgrund des Erreichens des technischen Maßnahmenswerts bei einer systemischen Untersuchung auf
Legionellen übernehmen wir für Sie.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450) oder per Kontaktformular.
Wir kümmern uns darum.
Escherichia coli, kurz E. coli, gehört zu den Enterobakterien (altgriechisch enteron = Darm), die im Darm von Menschen und Tieren vorkommen. Die schädlichen Stämme von E. coli können Krankheiten wie Durchfälle und schwerwiegende Entzündungen auslösen oder als hochresistente Problemkeime zum Hygienerisiko in Krankenhäusern werden.

Die Anwesenheit von E. coli im Trinkwasser weist meist auf eine Kontamination durch
Fäkalien hin, die durch starke Niederschläge, Schwachstellen in Abwasserkanälen oder
Überreste toter Tiere ins Wasser gelangen können. Sie dienen somit als Indikatorkeime für
fäkale Verunreinigungen.
Wir sind für die Probenahme und Untersuchung auf E. coli akkreditiert (DIN EN ISO
19458:2006-12, DIN EN ISO 9308-01:2017-11).
Der Grenzwert für Trinkwasser ist in der TrinkwV (2023) auf 0 / 100 ml festgelegt worden.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450) oder per Kontaktformular.
Wir kümmern uns darum.
Intestinale Enterokokken (v.a. Enterococcus faecalis, E. faecium, E. durans und E. hirae) sind Darmbewohner. Einige Arten können Krankheiten auslösen oder sind hochresistente Problemkeime in Krankenhäusern

Sie gelten als Indikatorkeime für fäkale Verunreinigungen. Da Enterokokken in Wasser ca. 4
Wochen länger nachweisbar sind als Enterobakterien, können sie auch auf länger
zurückliegende Kontaminationen hinweisen
Wir sind für die Probenahme und Untersuchung auf intestinale Enterokokken akkreditiert
(DIN EN ISO 19458:2006-12, DIN EN ISO 7899-02:2000-11).
Der Grenzwert für Trinkwasser ist in der TrinkwV (2023) auf 0 / 100 ml festgelegt worden
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450) oder per Kontaktformular.
Wir kümmern uns darum.
Coliforme Bakterien sind eine Gruppe von Mikroorganismen, die in der Umwelt weit verbreitet sind und auch im menschlichen und tierischen Verdauungstrakt vorkommen. Es handelt sich um Keime der Gattungen Escherichia, Klebsiella, Enterobacter, Citrobacter, Yersinia, Serratia, Hafnia, Pantoea, Kluyvera u.a. Zusammen mit der Untersuchung auf E. coli gehört die Untersuchung auf coliforme Bakterien mit zu den wichtigsten mikrobiologischen Parametern zur Beurteilung der Wasserqualität.

Die Anwesenheit von coliformen Bakterien im Trinkwasser deutet auf fäkale Verunreinigungen
hin.
Wir sind für die Probenahme und Untersuchung auf Coliforme Bakterien akkreditiert
(DIN EN ISO 19458:2006-12, DIN EN ISO 9308-01:2017-11).
Der Grenzwert für Trinkwasser ist in der TrinkwV (2023) auf 0 / 100 ml festgelegt worden.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450) oder per Kontaktformular.
Wir kümmern uns darum.
Pseudomonas aeruginosa (lat. aerugo = „Grünspan“) ist ein verbreitet auftretender Boden- und Wasserkeim (sog. Nasskeim). Es handelt sich um ein extrem anpassungsfähiges Bakterium, das sich gut an Oberflächen anheften kann uns so die Bildung von Biofilmen auch in Rohrleitungen fördert

Pathogene Stämme von P. aeruginosa sind gefürchtete Krankheitserreger, die extreme
Antibiotikaresistenzen entwickeln können.
Kontaminationen von Trinkwasser durch P. aeruginosa sind nicht akzeptabel und weißen oft
auf Probleme bei baulichen Maßnahmen am Trinkwassernetz hin. Untersuchungen werden oft
anlassbezogen vom Gesundheitsamt angeordnet.
Für Pseudomonas aeruginosa enthält die TrinkwV keinen allgemeinen Grenzwert von 0/100 ml für jedes Trinkwasser. Ein Grenzwert von 0/250 ml gilt insbesondere für Trinkwasser, das zur Abgabe in verschlossenen Behältnissen bestimmt ist. In anderen Anwendungsbereichen richten sich Untersuchungsumfang und Bewertung nach Anlass, Risikobewertung, fachlichen Regeln und gegebenenfalls behördlichen Vorgaben.
Die Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C gibt als Basisparameter Aufschluss über die allgemeine mikrobiologische Qualität des Wassers. Bei einer Bebrütungstemperatur von 22 °C weisen die gebildeten Kolonien auf natürlich vorkommende Keime hin, die i.d.R. weniger gesundheitsgefährdend sind. Eine erhöhte Koloniezahl bei dieser Temperatur kann jedoch auf Biofilme im Leitungsnetz hindeuten, die als Nährboden für Krankheitserreger dienen können.

Die Koloniezahlen bei 22 °C und 36 °C dienen als allgemeine mikrobiologische Indikatorparameter. Auffällige Veränderungen können Hinweise auf Veränderungen im Versorgungssystem geben und werden im jeweiligen Kontext bewertet.
Körpertemperatur von Warmblütlern entspricht und somit auf potenziell pathogene Keime
hinweist. Keime, die sich bei dieser Temperatur vermehren, können für Menschen eine Gefahr
darstellen.
Ursachen für eine erhöhte Koloniezahl können vielfältig sein, wie z.B. verkalkte Armaturen,
Bau- und Wartungsarbeiten, Rohrbrüche oder ungeeignete Materialien
Wir sind für die Probenahme und Untersuchung auf die Koloniezahl bei 22 °C und 36 °C
akkreditiert (DIN EN ISO 19458:2006-12, § 43 Absatz (3) TrinkwV).
Die TrinkwV bewertet die Koloniezahlen grundsätzlich über das Kriterium „ohne anormale Veränderung“. Bei Anwendung des Untersuchungsverfahrens nach § 43 Abs. 3 TrinkwV gelten zusätzlich die dort bzw. in Anlage 3 festgelegten Werte; diese unterscheiden sich je nach Probenahmestelle und Anwendungsfall.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450) oder per Kontaktformular.
Wir kümmern uns darum.
Seltenere Erreger in Trinkwasser können eine Vielzahl von Krankheiten verursachen. Zu diesen selteneren Erregern gehören z.B. Clostridien, Vibrionen, Salmonellen und Shigellen, Campylobacter sowie verschiedene Viren.

Beim Nachweis von Indikatorkeimen wie E. coli, Coliformen Bakterien oder Enterokokken ist
auch die Anwesenheit seltenerer Erreger nicht auszuschließen.
Clostridien („Sulfatreduzierede Sporenbildner“) dienen auch als Indikatorkeime für eine
mögliche Verunreinigung, z.B. bei undichten Abwassersystemen, Überflutungen oder wenn das
Rohwasser von Oberflächenwasser beeinflusst wird.
Bei Trinkwasseruntersuchungen dienen Untersuchungen auf seltene Erreger zur Abklärung oft
anlassbezogener spezieller Fragestellungen.
Wir sind für die Probenahme für spezielle mikrobiologische Untersuchungen akkreditiert.
(DIN EN ISO 19458:2006-12) und können die Untersuchung von selteneren Erregern
keimabhängig prüfen.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450) oder per Kontaktformular.
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Möchten Sie Ihr Wasser auf Vor-Ort-Parameter (z.B. Freies Chlor, Gesamtchlor, pH-Wert, elektrische
Leitfähigkeit) untersuchen lassen?
Möchten Sie Ihr Wasser auf Schwermetalle oder andere chemische Parameter untersuchen lassen? Wir sind auch für die Probenahme für chemische Parameter akkreditiert; Vor-Ort-Parameter bestimmen wir sofort (DIN ISO 5667-5:2011-02 und DIN ISO 5667-14:2016-12).
Wir sind für die Probenahme und die Untersuchung auf Keime un für die Probennahme auf physikalisch-chemische Parameter akkreditiert.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450).
Wir kümmern uns darum.


Gerne beproben und untersuchen wir Ihr Bade- und Schwimmbeckenwasser
Möchten Sie Ihr Bade- oder Schwimmbeckenwasser auf mikrobiologische oder physikalische /
chemische Parameter untersuchen lassen?
Wir sind auch für die Probenahme aus Bade- und Schwimmbecken akkreditiert (DIN 19643-1:2023- 06) und entnehmen gerne Schöpfproben aus Ihren Becken. Vor-Ort-Parameter bestimmen wir sofort.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450).
Wir kümmern uns darum.


Selbst entnommene Proben bzw. private Untersuchungen können eine gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach der Trinkwasserverordnung nicht ersetzen. Bei Untersuchungen nach TrinkwV muss nach § 39 TrinkwV auch die Probennahme durch eine zugelassene Untersuchungsstelle erfolgen.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450).
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Für Dentaleinheiten werden regelmäßige mikrobiologische Kontrollen empfohlen. Bei unauffälligen hygienischen Verhältnissen werden nach der einschlägigen KRINKO-Empfehlung Untersuchungsabstände von 12 Monaten als sinnvoll angesehen. Die konkrete Prüfplanung sollte sich am aktuellen Hygienekonzept, an Herstellerangaben und gegebenenfalls an behördlichen Vorgaben orientieren.
Kontaktieren Sie uns per E-Mail (info@sgm-hygienelabor.de) oder telefonisch (03683/798 450).
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